Wissenswertes

Konzeption
Öffnungszeiten
gültig seit September 2023
Montag
07:00 -
16:00 Uhr
16:00 Uhr
anschließend
Team Sitzung
Team Sitzung
Dienstag
07:00 -
16:00 Uhr
16:00 Uhr
Mittwoch
07:00 -
16:00 Uhr
16:00 Uhr
Donnerstag
07:00 -
16:00 Uhr
16:00 Uhr
Freitag
07:00 -
15:00 Uhr
15:00 Uhr
Ferientermine und Schließtage des laufenden Kindergartenjahres geben wir im September über die KiKom-App bekannt.
Preise
Für Kinder ab drei Jahren - Kindergartenkinder
Preise gültig seit September 2024

Bis 20 Stunden
pro Woche
150€
pro Monat

Bis 25 Stunden
pro Woche
170€
pro Monat

Bis 30 Stunden
pro Woche
190€
pro Monat

Bis 35 Stunden
pro Woche
210€
pro Monat

Bis 40 Stunden
pro Woche
230€
pro Monat

Bis 45 Stunden
pro Woche
250€
pro Monat

Über 45 Stunden
pro Woche
270€
pro Monat
Für Kinder unter drei Jahren - U3 Kinder
Preise gültig seit September 2024

Bis 10 Stunden
pro Woche
170€
pro Monat

Bis 15 Stunden
pro Woche
190€
pro Monat

Bis 20 Stunden
pro Woche
210€
pro Monat

Bis 25 Stunden
pro Woche
230€
pro Monat

Bis 30 Stunden
pro Woche
250€
pro Monat

Bis 35 Stunden
pro Woche
270€
pro Monat

Bis 40 Stunden
pro Woche
290€
pro Monat

Bis 45 Stunden
pro Woche
310€
pro Monat

Über 45 Stunden
pro Woche
330€
pro Monat
Mehr Infos zu den Kosten
Dazu kommen noch 8,- € monatlich für das gesunde Buffet. Der Kindergartenförderverein beteiligt sich pro Kind ebenfalls mit 7,- € im Monat am gesunden Buffet. Somit stehen uns für Frühstück und einem kleinen Snack am Nachmittag 15,- € pro Kind und Monat zur Verfügung.
Bei Eintritt des Kindes in den Kindergarten sammeln wir von Ihnen einen Unkostenbeitrag für Fotos und Dokumentationsmaterial (z.B. Klarsichthüllen) ein. Für die Sternenkinder sind das einmalig 8,- € und für die Mond- und Sonnenkinder werden 10,- € fällig.
Die Grundbuchung für Kinder die ihren dritten Geburtstag gefeiert haben sind 20 Stunden / Woche. Kinder die jünger als drei Jahre sind können auch eine Buchungszeit unter 20 Stunden pro Woche in Anspruch nehmen.
Ab dem Folgemonat, in dem Ihr Kind seinen dritten Geburtstag feiert, zahlen Sie den Beitrag für Kindergartenkinder und nicht mehr den Beitrag für Kinder unter drei Jahren.
Der Freistaat Bayern – genauer das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration – gewährt seit dem 01.04.2019 einen Zuschuss über 100,- € monatlich. Der Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit wird mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt. Er gilt ab dem 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird und wird bis zur Einschulung gezahlt. Einschulung ist dabei der tatsächliche Beginn des Schulbesuchs. Wegen § 26 Abs. 1 Satz 1 AVBayKiBiG entfällt damit der Beitragszuschuss ab dem 1. September des Jahres, in das die Einschulung fällt. Für Kinder, die nach der Einschulung zurückgestellt werden und dann wieder eine Kindertageseinrichtung besuchen, lebt der Anspruch auf den Beitragszuschuss wieder auf. Aufgrund der Stichtagsregelung kann somit auch für Kinder bereits ab dem 1. September ein Beitragszuschuss gewährt werden, obwohl sie das dritte Lebensjahr erst im Zeitraum bis Ende des betreffenden Jahres vollenden.
Bei Eintritt des Kindes in den Kindergarten sammeln wir von Ihnen einen Unkostenbeitrag für Fotos und Dokumentationsmaterial (z.B. Klarsichthüllen) ein. Für die Sternenkinder sind das einmalig 8,- € und für die Mond- und Sonnenkinder werden 10,- € fällig.
Die Grundbuchung für Kinder die ihren dritten Geburtstag gefeiert haben sind 20 Stunden / Woche. Kinder die jünger als drei Jahre sind können auch eine Buchungszeit unter 20 Stunden pro Woche in Anspruch nehmen.
Ab dem Folgemonat, in dem Ihr Kind seinen dritten Geburtstag feiert, zahlen Sie den Beitrag für Kindergartenkinder und nicht mehr den Beitrag für Kinder unter drei Jahren.
Der Freistaat Bayern – genauer das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration – gewährt seit dem 01.04.2019 einen Zuschuss über 100,- € monatlich. Der Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit wird mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt. Er gilt ab dem 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird und wird bis zur Einschulung gezahlt. Einschulung ist dabei der tatsächliche Beginn des Schulbesuchs. Wegen § 26 Abs. 1 Satz 1 AVBayKiBiG entfällt damit der Beitragszuschuss ab dem 1. September des Jahres, in das die Einschulung fällt. Für Kinder, die nach der Einschulung zurückgestellt werden und dann wieder eine Kindertageseinrichtung besuchen, lebt der Anspruch auf den Beitragszuschuss wieder auf. Aufgrund der Stichtagsregelung kann somit auch für Kinder bereits ab dem 1. September ein Beitragszuschuss gewährt werden, obwohl sie das dritte Lebensjahr erst im Zeitraum bis Ende des betreffenden Jahres vollenden.
Unsere Räume

Sternenzimmer
Im Sternenzimmer werden die Kinder von 18 Monaten bis ca. 3 Jahren betreut.
Je nach Entwicklungsstand wechseln die Kinder - in Absprache mit den Eltern - in den Raum der Mond- und Sonnenkinder über.
Je nach Entwicklungsstand wechseln die Kinder - in Absprache mit den Eltern - in den Raum der Mond- und Sonnenkinder über.

Mond- & Sonnenkinder
Hier werden die Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt betreut.
In diesem Raum befinden sich verschiedene Ecken für die unterschiedlichsten Aktivitäten, zum Beispiel Mal- und Werkraum, Bauecke, Puppenecke, Leseecke sowie Tische für Experimente.
In diesem Raum befinden sich verschiedene Ecken für die unterschiedlichsten Aktivitäten, zum Beispiel Mal- und Werkraum, Bauecke, Puppenecke, Leseecke sowie Tische für Experimente.

Turnraum
Der Turnraum kann von den Mond- und Sonnenkindern während der Freispielzeit genutzt werden.

Bistro
Im Bistro frühstücken die Mond- und Sonnenkinder. Auch das Mittagessen für diese Altersgruppe findet hier statt.
Zudem gibt es für alle Kinder hier noch einen Snack am Nachmittag.
Zudem gibt es für alle Kinder hier noch einen Snack am Nachmittag.

Hof
Im Hof haben alle Kinder die Gelegenheit sich auszutoben oder auch mit ihren Fahrzeugen zu fahren.
Die älteren Kinder dürfen den Hof auch während der Freispielzeit alleine nutzen.
Die älteren Kinder dürfen den Hof auch während der Freispielzeit alleine nutzen.
